AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Holm GmbH

 

§ 1    Allgemeines - Geltungsbereich


Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auf alle Verträge über die Lieferung von Antennen und sonstige Waren durch uns an unsere unternehmerischen Vertragspartner (im folgenden: Kunden) anzuwenden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Lieferbedingungen des Kunden, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden und ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

§ 2    Angebot - Angebotsunterlagen

(1)    Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sind also, sofern wir nicht etwas anderes zugesagt haben, lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufzufassen.

(2)    Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u.ä.) in Prospekten, Katalogen, auf unserer Website und ähnlichen Informationsträgern sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

 

§ 3    Lieferung, Lieferzeit, Vorbehalt der Selbstbelieferung, höhere Gewalt

(1)    Handelsübliche Abweichungen der Liefermenge von ±10% behalten wir uns vor.

(2)     Genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(3)    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(4)    Ist der Kunde Kaufmann, gilt der Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

(5)    Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Energiemangel, Verzögerungen bei Zulieferern, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, Höhere Gewalt) verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch danach nicht leisten, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts sind die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter Voraussetzung von § 6.

 

§ 4    Preise - Zahlungsbedingungen

(1)    Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2)    Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3)    Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt

(4)    Sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, steht uns ein Anspruch auf Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5)    Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Aufrechnungsrechte stehen unseren Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

 

§ 5    Mängelhaftung / Gewährleistung

(1)    Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheiten, gilt die Ware als genehmigt.

(2)    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Pflichten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Steht dem Kunden nach dem Gesetz dieses Recht auch vorher zu, so wird es durch die vorstehende Regelung nicht beschränkt.

(3)    Auf Schadensersatz haften wir nur nach Maßgabe von § 7.

(4)    Die Gewährleistungsfristen belaufen sich für Neuwaren auf 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

(5)     Die gesetzlichen Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf werden durch die vorstehenden Regelungen dieser Vertragsziffer § 5 nicht beschränkt.

 

§ 6    Haftung auf Schadensersatz

(1)    Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2)    Sofern wir nach den vorstehenden Regeln haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, wenn nicht Vorsatz vorliegt.

(3)    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen nationalen Umsetzungsgesetzen der Produkthaftpflicht-Richtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 7    Eigentumsvorbehalt

(1)    Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

(2)    Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Auftrag ohne dass für uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Das Eigentum an den neuen Sachen in ihrem jeweiligen Be- oder Verarbeitungszustand steht uns zu. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Produkten verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Produkte. Der Kunde überträgt bereits jetzt seine sich in den Fällen des vorstehenden Satzes ergebenden Miteigentumsrechte im Voraus auf uns, und zwar bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware.

(3)    Der Kunde darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt uns schon jetzt und im Voraus sämtliche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder an den durch Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Produkten zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Produkte zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert werden. Hat ein Dritter aufgrund gesetzlicher Vorschrift in Folge Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem Produkt erlangt, so tritt uns der Kunde die ihm gegenüber dem Dritten erwachsenen Ansprüche ebenfalls bereits jetzt und im Voraus ab. Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken versichert zu halten. Er tritt uns schon jetzt und im Voraus seine Ersatzansprüche wegen des Verlustes oder einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seinen Versicherer ab. Wir nehmen die in dieser Ziffer vorgesehenen Abtretungen des Kunden schon jetzt an.

(4)    Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu besichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

(5)    Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen, die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Kunde derartige Handlungen auf unsere Aufforderung hin vorzunehmen.

(6)    Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so können wir ihm die Verfügung über die Vorbehaltsware vollständig oder nach unserer Wahl auch teilweise, z.B. nur die Veräußerung oder Weiterverarbeitung etc., untersagen. Liegen beim Kunden die objektiven Voraussetzungen für die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Kunde - ohne dass es einer entsprechenden Aufforderung bedarf - jede Verfügung über die Vorbehaltsware, gleich welcher Art, zu unterlassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware zu melden. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder mit anderen Produkten verbunden, sind wir berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder zu verlangen; der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und mit allen Anteilen mitzuteilen. Gleiches gilt sinngemäß für Forderungen, die nach den vorstehenden Absätzen an uns abgetreten sind; zusätzlich hat der Kunde unaufgefordert die Namen und Anschriften aller Schuldner sowie die die Forderungen gegen sie belegenden Dokumente an uns in Kopie zu übermitteln.

 

§ 8    Gerichtsstand – Rechtswahl - Erfüllungsort

(1)    Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden statt dessen an seinem Sitz zu verklagen.

(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3)    Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, einschließlich etwaiger Mängelhaftungsansprüche.

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